Hallo Markus, ich habe vor eine Wochen eine 12V/5AH Batterie für meine Regina bestellt. Kostet so um die 20 Euro. Es ist zwar eine Powerdynamo mit 12 Volt verbaut, aber der TÜV wollte auch ein Standlicht haben, da habe ich diese einfache Batterie bei EBAY bestellt. Funktioniert einwandfrei, auch von der Abmessung passt sie. Gib einfach den Suchbegriff bei EBAY ein : Akku 6V 12V GEL 4,5Ah 5Ah 7Ah - da findest du verschiedene Ausführungen in 6 oder 12 Volt. die kleine 6V 4AH-Batterie fahre ich auch in einem ausgehöhltem alten Batteriegehäuse. Diese billigen Dinger funktionieren erstaunlich lange... gute Fahrt
Fahren ohne Batterie, tolle Sache! Aber was sagt der TÜV dazu, wenn kein Standlicht funktioniert? Unter bestimmten Umständen kann es sinnvoll sein, auf den Einsatz einer Bordbatterie zu verzichten. Die meisten Powerdynamo Systeme sind durchaus auch in der Lage, auf die Batterie zu verzichten. Dann aber kommt irgendwann der Besuch beim TÜV und dort wird oft verlangt: Standlicht muss sein.
Wir hatten uns vor einigen Jahren daher mit dieser Frage an das Technologiezentrum Verkehrssicherheit, Arbeitsgebiet Motorrad beim TÜV Rheinland gewand, wo man die Frage freundlicher Weise auf die Tagesordnung des Sonderausschuß Zweiradfahrzeuge im September 2004 setzte.
Zum Ergebnis dieser Beratung wurden wir wie folgt informiert: (Das ist aber wie gesagt eine Weile her und wir wissen nicht ob es seither Änderungen dieser Position gab.)
Ein Oldtimermotorrad kann auch ohne Batterie betrieben werden, wenn die Funktion aller Einrichtungen auch im Leerlauf unter ungünstigsten Bedingungen (Licht an, Bremse betätigt, Blinker muß trotzdem einwandfrei arbeiten) gewährleistet ist.
Powerdynamo Systeme bieten mit ihren meist 100 oder mehr Watt (manche 6 Volt Systeme 75W) Lichtleistung die technischen Voraussetzungen zur Erfüllung dieser Anforderungen.
Stellt sich die Frage, wann ist ein Oldtimer ein Oldtimer? Auch dazu findet sich beim TÜV Rheinland eine klare Antwort:
Als Oldtimer gelten Fahrzeuge, die mindestens 30 Jahre alt und als "kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut" zu bewerten sind ... ! Was ist ein Kulturgut? Hierzu muss der Fahrzeughalter gemäß § 23 der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) und der "Richtlinie für die Begutachtung von Oldtimer-Fahrzeugen" eine TÜV-Expertise einholen. Die TÜV-Experten checken dabei, ob der Veteran noch gut in Schuss ist und sich weitgehend im Originalzustand befindet beziehungsweise fachmännisch restauriert wurde.
Die kompletten Informationen darüber was bei der Oldtimer-Zulassung zu beachten ist, auch zu Oldtimer-Kennzeichen, Rotes Dauerkennzeichen, Saisonkennzeichen, reguläre Zulassung finden sich auf einer speziellen Webpage des TÜV Rheinland! Bitte sehen Sie auch Powerdynamo und STVZO
Guten Morgen, zum Thema Standlicht hier eine Episode. Einer meiner Engländer, Magnetzünder + fährt auch ohne Batterie (hat aber eine) aber nicht ohne Benzin quittierte spätabends im Winter und dunkel 500m vor der gewünschten Ausfahrt der Stadtautobahn den Dienst. Sprit Ende, Benzinhahn hat keine Reserve, selbst Schuld. Also absteigen, Standlicht an und den Trümmer auf der Autobahn ohne Seitenstreifen zur Ausfahrt geschoben. Die nächste Tankstelle war direkt dahinter. Ich war sehr froh übers Stand + Rücklicht. Muss jeder für sich entscheiden - Ralf
ohne Frage, ich stimme Dir hier komplett zu, es geht objektiv um die Beantwortung der Frage, ob der TÜV es fordern darf...,
Zitatichttechnische Einrichtungen/Beleuchtung Die Bauartgenehmigungspflicht von für Lichttechnische Einrichtungen (LTE), also die Fahrzeugbeleuchtung, wurde erst stufenweise für die einzelnen LTE eingeführt. An Fahrzeugen mit einer Erstzulassung vor dem 1.1.1954 ist für lichttechnische Einrichtungen keine Bauartgenehmigung erforderlich. Die Bauartgenehmigungspflicht besteht bei Fahrzeugen mit Erstzulassung:
ab dem 1.1.1954 für Schluss- und Bremsleuchten Rückstrahler Scheinwerfer für Fern- und Abblendlicht Kennzeichenbeleuchtung Begrenzungs- und Parkleuchten ab dem 1.4.1957 für Fahrtrichtungsanzeiger ab dem 1.1.1961 für Glühlampen für Scheinwerfer mit asymmetrischem Abblendlicht Nebelscheinwerfer ab dem 1.1.1986 für Rückfahrscheinwerfer
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