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Dieses Thema hat 4 Antworten
und wurde 555 mal aufgerufen
 Suche oder Biete Ware gegen Geld der Markt des Horex Forums
BaMa76 Offline



Beiträge: 16

11.05.2023 10:29
12V Batterie Zitat · Antworten

Hallo,

ich suche ein 12V Batterie, kann mir ja jemand eine empfehlen?
ist gar nicht so leicht eine zu finden

Grüße aus Bayern
Markus

thaura Offline




Beiträge: 54

11.05.2023 12:13
#2 RE: 12V Batterie Zitat · Antworten

Hallo Markus,
ich habe vor eine Wochen eine 12V/5AH Batterie für meine Regina bestellt. Kostet so um die 20 Euro.
Es ist zwar eine Powerdynamo mit 12 Volt verbaut, aber der TÜV wollte auch ein Standlicht haben,
da habe ich diese einfache Batterie bei EBAY bestellt. Funktioniert einwandfrei, auch von der
Abmessung passt sie.
Gib einfach den Suchbegriff bei EBAY ein : Akku 6V 12V GEL 4,5Ah 5Ah 7Ah - da findest du verschiedene Ausführungen in 6 oder 12 Volt.
die kleine 6V 4AH-Batterie fahre ich auch in einem ausgehöhltem alten Batteriegehäuse. Diese billigen Dinger funktionieren erstaunlich lange...
gute Fahrt

Angefügte Bilder:
s-l1600.jpg  
Horexinamia Offline




Beiträge: 1.305

15.05.2023 09:59
#3 RE: 12V Batterie Zitat · Antworten

Fahren ohne Batterie, tolle Sache! Aber was sagt der TÜV dazu, wenn kein Standlicht funktioniert?
Unter bestimmten Umständen kann es sinnvoll sein, auf den Einsatz einer Bordbatterie zu verzichten. Die meisten Powerdynamo Systeme sind durchaus auch in der Lage, auf die Batterie zu verzichten. Dann aber kommt irgendwann der Besuch beim TÜV und dort wird oft verlangt: Standlicht muss sein.

Wir hatten uns vor einigen Jahren daher mit dieser Frage an das Technologiezentrum Verkehrssicherheit, Arbeitsgebiet Motorrad beim TÜV Rheinland gewand, wo man die Frage freundlicher Weise auf die Tagesordnung des Sonderausschuß Zweiradfahrzeuge im September 2004 setzte.

Zum Ergebnis dieser Beratung wurden wir wie folgt informiert:
(Das ist aber wie gesagt eine Weile her und wir wissen nicht ob es seither Änderungen dieser Position gab.)




Ein Oldtimermotorrad kann auch ohne Batterie betrieben werden, wenn die Funktion aller Einrichtungen auch im Leerlauf unter ungünstigsten Bedingungen (Licht an, Bremse betätigt, Blinker muß trotzdem einwandfrei arbeiten) gewährleistet ist.

Powerdynamo Systeme bieten mit ihren meist 100 oder mehr Watt (manche 6 Volt Systeme 75W) Lichtleistung die technischen Voraussetzungen zur Erfüllung dieser Anforderungen.

Stellt sich die Frage, wann ist ein Oldtimer ein Oldtimer? Auch dazu findet sich beim TÜV Rheinland eine klare Antwort:



Als Oldtimer gelten Fahrzeuge, die mindestens 30 Jahre alt und als "kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut" zu bewerten sind ... !
Was ist ein Kulturgut? Hierzu muss der Fahrzeughalter gemäß § 23 der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) und der "Richtlinie für die Begutachtung von Oldtimer-Fahrzeugen" eine TÜV-Expertise einholen. Die TÜV-Experten checken dabei, ob der Veteran noch gut in Schuss ist und sich weitgehend im Originalzustand befindet beziehungsweise fachmännisch restauriert wurde.



Die kompletten Informationen darüber was bei der Oldtimer-Zulassung zu beachten ist, auch zu Oldtimer-Kennzeichen, Rotes Dauerkennzeichen, Saisonkennzeichen, reguläre Zulassung finden sich auf einer speziellen Webpage des TÜV Rheinland!
Bitte sehen Sie auch Powerdynamo und STVZO

Horexgrüsse aus Baden-Baden
Dietmar

ralfpenkert Offline



Beiträge: 292

15.05.2023 10:31
#4 RE: 12V Batterie Zitat · Antworten

Guten Morgen,
zum Thema Standlicht hier eine Episode.
Einer meiner Engländer, Magnetzünder + fährt auch ohne Batterie (hat aber eine) aber nicht ohne Benzin quittierte spätabends im Winter und dunkel 500m vor der gewünschten Ausfahrt der Stadtautobahn den Dienst. Sprit Ende, Benzinhahn hat keine Reserve, selbst Schuld.
Also absteigen, Standlicht an und den Trümmer auf der Autobahn ohne Seitenstreifen zur Ausfahrt geschoben. Die nächste Tankstelle war direkt dahinter.
Ich war sehr froh übers Stand + Rücklicht.
Muss jeder für sich entscheiden - Ralf

Horexinamia Offline




Beiträge: 1.305

15.05.2023 11:09
#5 RE: 12V Batterie Zitat · Antworten

Ralf,

ohne Frage, ich stimme Dir hier komplett zu, es geht objektiv um die Beantwortung der Frage, ob der TÜV es fordern darf...,

Zitat
ichttechnische Einrichtungen/Beleuchtung
Die Bauartgenehmigungspflicht von für Lichttechnische Einrichtungen (LTE), also die Fahrzeugbeleuchtung, wurde erst stufenweise für die einzelnen LTE eingeführt. An Fahrzeugen mit einer Erstzulassung vor dem 1.1.1954 ist für lichttechnische Einrichtungen keine Bauartgenehmigung erforderlich. Die Bauartgenehmigungspflicht besteht bei Fahrzeugen mit Erstzulassung:

ab dem 1.1.1954 für
Schluss- und Bremsleuchten
Rückstrahler
Scheinwerfer für Fern- und Abblendlicht
Kennzeichenbeleuchtung
Begrenzungs- und Parkleuchten
ab dem 1.4.1957 für Fahrtrichtungsanzeiger
ab dem 1.1.1961 für
Glühlampen für Scheinwerfer mit asymmetrischem Abblendlicht
Nebelscheinwerfer
ab dem 1.1.1986 für Rückfahrscheinwerfer



Quelle TÜV Rheinland

Horexgrüsse aus Baden-Baden
Dietmar

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